Jochen Hartloff: "Ausmaß der illegalen Mittelverwendung bei der CDU ohne Beispiel"

Allgemein

„Der Bericht des Rechnungshofs ist ein Dokument über illegale Machenschaften und Selbstbedienungsmentalität in der rheinland-pfälzischen CDU“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Jochen Hartloff. Der Bericht zeige deutlich, dass nicht nur Einzelne, sondern die CDU insgesamt die Fraktionskasse genutzt hat um Geld auf verschlungenen Wegen in die Parteikasse der rheinland-pfälzischen CDU zu lenken. „Die Einzeltäter-These des Herrn Baldauf ist spätestens jetzt nicht mehr zu halten“, so Hartloff, „ebenso wenig wie seine Behauptung, er räume mit den Lasten der Vergangenheit auf. Er und andere waren und sind Teil dieses Systems.“

Das Ausmaß des entstandenen Schadens auf diesem Gebiet sei ohne Beispiel:

1. Tatbestand der illegalen Parteienfinanzierung

Zur Erinnerung: Vor der Landtagswahl 2001 war es die „Nix Politik, Fußball“-Affäre. Mit Fraktionsmitteln waren illegal WM-Broschüren und Plakate für die CDU-Landespartei bezahlt worden. Für die Folgen hat die CDU nicht gerade stehen

wollen. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bewahrt den damaligen Partei- und Fraktionsvorsitzenden Christoph Böhr gerade noch so vor einer Anklage wegen Untreue. Die illegale Mittelverwendung wird aber vom Gericht klar bestätigt. Sogar gegen den Bundestag hat die CDU geklagt, um die Strafgelder wegen illegaler Parteienfinanzierung nicht zahlen zu müssen. Ohne Erfolg. Alles nachzulesen auch im jüngsten Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die Rechenschaftsberichte der Parteien 2000 bis 2007 vom 20.10.2009 (Bundestags-Drucksache 14140, S. 30 f.). Die CDU Rheinland-Pfalz ist hier als Musterbeispiel dafür angeführt, was unter illegaler Verwendung von Fraktions- und damit Steuergeldern für Parteizwecke zu verstehen ist. Schulden gegenüber der Bundespartei der CDU damit rund 101.000 € (Bundestags-Drucksache 14140, S. 31).

Vor der Landtagswahl 2006 gehen dann 386.000 € an die Werbeagentur C 4 des CDU-Mitglieds und frisch gebackenen Hamburger Finanzsenators Frigge (sowie weitere 15.000 € für andere Berater). Vor dem Hintergrund der Feststellungen des Rechnungshofs liegt auf der Hand, dass die Mittelverwendung eindeutig der Partei zuzuordnen ist. Hieraus folgt für Hartloff: „In diesem Lichte ist spätestens jetzt die strafrechtliche Verantwortung zu prüfen.“

In seiner Entscheidung vom 19.8.2002 hatte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz nämlich ausdrücklich die Möglichkeit einer Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB für die Fälle betont, in denen „die Zweckwidrigkeit – etwa wegen gerichtlicher Vorklärungen in vergleichbaren Fällen – zweifelfrei feststeht, die Mittelverwendung also evident missbräuchlich ist“ (VerfGH RhPf., NVwZ 2003, S. 75, 80). Mindestens bei einem solchen „Griff in die Kasse“ und im Falle derartiger „exzessiver und fortgesetzter Verwendung von Fraktionszuschüssen für Parteizwecke“ kann der objektive Tatbestand der Untreue auch bei großzügigster Lesart nicht verneint werden, wie auch der einschlägigen strafrechtlichen Literatur entnommen werden kann (vgl. etwa Heiko Lesch, ZRP 2002, S. 159, 163). Das gelte im Übrigen auch für den ehemaligen Fraktionsgeschäftsführer Markus Hebgen, der Presseberichten zufolge (z.B. Allgemeine Zeitung vom 26. Februar 2010) mit der Ausführung der Operation betraut war. „Diese Fragen wird die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses am 27. April 2010 thematisieren“, so Hartloff. Die Anträge für den Rechtsausschuss nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags würden noch heute schriftlich gestellt.

Ein weiterer Fragekomplex betrifft die Kasse der Unions-Fraktionsvorsitzendenkonferenz (FVK). Aus ihr hatte sich der ehemalige Geschäftsführer Hebgen bedient und die Schatulle der CDU-Landtagsfraktion gefüllt. Die Führung der Fraktion hatte ihn gewähren lassen. Wenn der Rechnungshof von einem „prüfungsfreiem Raum“ spricht, in dem Steuergelder offensichtlich nach Gutdünken von einer CDU-Fraktion zur anderen verschoben (und von dieser wie in Rheinland-Pfalz für Parteizwecke verwendet) werden können, dann mache das betroffen. Es ist hier die Frage zu stellen, ob die CDU mit der Kasse der FVK ein bundesweites Hilfssystem für notleidende Fraktionen installiert hat. Hartloff: „Die Spitze der Frechheit ist, dass die FVK nicht bereit war, eine Prüfung durch die Rechnungshöfe zuzulassen. Unglaublich ist auch, dass die Gelder noch nicht zurückgezahlt sind und die CDU-Fraktion offenlässt, welcher Gesamtbetrag überhaupt erstattet werden soll. Der schleswig-holsteinische oder bayerische Steuerzahler hat also nach wie vor ungewollt den Landtagswahlkampf der CDU in Rheinland-Pfalz mitfinanziert.“

2. Mitwisserschaft und Verantwortlichkeiten – gesetzgeberischer Handlungsbedarf

„Dabei werden wir auch die Frage stellen, wer noch von den illegalen Finanztransaktionen wusste und wer hierfür Verantwortung trägt“, so Hartloff. Der Bericht des Rechnungshofs müsse umfassend und sorgfältig ausgewertet und bewertet werden. Er werfe nicht nur ein scharfes Auge auf die Landtags-Fraktion der CDU, sondern auch ein Schlaglicht auf die Landespartei der CDU:

Was die Fraktion der CDU anbelange, so müsse der Landtag sich selbst mit dieser Angelegenheit befassen. „Es muss verhindert werden, dass eine Fraktion durch kriminelle Machenschaften letztlich das Parlament insgesamt beschädigt“, so Hartloff. Wenn die CDU selbst nicht Willens oder zumindest nicht in der Lage sei, die notwendige Transparenz herzustellen und zu einer verlässlichen Ordnung zurückzukehren, werde man ihr im Interesse des Landes dabei mit Nachdruck helfen müssen. „Dafür muss die CDU zu allererst mit ihrer Lebenslüge aufräumen, die sog. neue Fraktionsführung habe alle Probleme nur von ihren Vorgängern geerbt und räume auf“, so Hartloff weiter. Dreck unter den Teppich zu kehren sei keine Erfolg versprechende Art, wenn man wirklich zur Sauberkeit zurückkehren wolle. Man werde es der CDU diesmal nicht durchgehen lassen, sich wieder mit einem „nach mir die Sintflut“ hinter die Landtagswahl zu retten, um mit Steuergeldern Materialschlachten des Spitzenkandidaten der Landes-CDU zu finanzieren wie schon 2001 und 2006.

Dabei spiele auch die Frage der Kreditfinanzierung eine besondere Rolle. Beispiellos habe die CDU-Fraktion ausweislich ihrer eigenen - natürlich erst nach der letzten Landtagswahl abgegebenen – Rechenschaftsberichte Kredite aufgenommen. Im Jahr 2005 wurden von einer bis dahin schuldenfreien Fraktion 154.665,49 € Schulden gemacht (Rechenschaftsbericht der CDU-Fraktion für das Kalenderjahr 2005, abgegeben am 28.6.2006, Landtags-Drucksache 15/183, S. 8). Und dies obwohl diesen Schulden damit eine Rücklage von 249.060,51 € gegenüberstand (vgl. ebenda, S. 8) und die Ausgaben um mehr als 400.000,- € über den Einnahmen lagen (vgl. ebenda, S. 7). Dass hier illegal eine „Kriegskasse“ für die Partei angelegt wurde, habe für den Fraktionsvorstand der CDU (darunter auch der bereits damals stellvertretende Vorsitzende und heutige Generalsekretär Rosenbauer) und sicher auch für jedes interessierte Fraktionsmitglied offen zu Tage gelegen, so Hartloff. Diese Positionen in der Fraktionsrechnung schaue man sich an, ehe man Entlastung in der Fraktionssitzung erteile. Allein die Kreditaufnahme sei derart ungewöhnlich, ja verdächtig. „Wenn so etwas selbst von nach eigener Einschätzung begnadeten Finanz- und Haushaltspolitikern der CDU nicht gesehen und hinterfragt wird, wenn in einem Jahr Schulden in Höhe von sage und schreibe rund 10 % des Gesamtvolumens des Haushalts der CDU-Fraktion von 1,5 Mio. € gemacht und schließlich auf 20 % ausgedehnt werden, gibt das Anlass zu deutlichen Nachfragen“, so Hartloff.

Im Jahr darauf habe es die CDU-Fraktion sogar fertig gebracht, weitere Schulden erneut in Höhe von fast 150.000,- € aufzunehmen, wohl gemerkt im Jahr 2006 kurz vor der Landtagswahl. Das für die Arbeit der Landes-CDU benötigte Geld wurde also offenbar in zwei Tranchen aufgenommen. Die Höhe der Gesamtausgaben in diesem Halbjahr vor der Landtagswahl von 632.969,95 € lag um 151.316,56 € über den Einnahmen der Fraktion. Auch diesmal: Entlastung der Geschäftsführung durch die CDU-Fraktion in einer Fraktionssitzung. Keine Verantwortung der „Neuen“?

Hinzu kommt: Noch im November 2005 hatte sich die CDU-Fraktion gemeinsam mit den anderen Fraktionen des Landtags von SPD, FDP und damals noch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich „in Anbetracht der Haushaltssituation“ in einer schriftlichen Stellungnahme in Zusammenhang mit dem Bericht des Präsidenten des Landtags über die Angemessenheit der Leistungen an Abgeordnete und Fraktionen vom 1. Dezember 2005 gegen eine Anhebung der Fraktionskostenzuschüsse ausgesprochen (nachzulesen in der Landtags-Drucksache 14/4730, S. 4). Schon zu diesem Zeitpunkt war das tatsächliche Verhalten ein anderes. Mit einem geheimen Vorbehalt, sich das Geld auf anderem Wege „zu besorgen“ wurde nach außen von der CDU Sparsamkeit vorgetäuscht und offenbar heimlich eine zu diesem Zeitpunkt noch „Schwarze Kasse“ angelegt. Hierdurch wurden die Wählerinnen und Wähler und auch die Kolleginnen und Kollegen im Parlament getäuscht - nachträglich gut geheißen von der gesamten heutigen CDU-Fraktion mit dem Vorsitzenden Christian Baldauf an der Spitze, die für die Rechnungslegung der Fraktion für die Jahre 2005 und 2006 (bis 18. Mai 2006 – Ende der Wahlperiode) durch Beschluss der Fraktion in einer Fraktionssitzung die Entlastung erteilt haben (Landtags-Drucksachen 15/183 und 15/389).

Wohl gemerkt: Die Fraktionsmitglieder müssen nicht hunderte von Seiten lesen oder gar selbst Belege prüfen. Es geht um schlichte 4 (!) DIN-A4 Seiten. Für Abgeordnete, die angeblich minutiös den Landeshaushalt mit seinen vielen, vielen hundert Seiten durchforsten, bemerkenswert. Entweder hat nicht einer von 38 Abgeordneten etwas merken wollen, was ein Fall für den Staatsanwalt wäre, oder es hat sich schlicht keiner darum gekümmert, was hochgradig verantwortungslos wäre.

Sind also die Rechnungsprüfer schuld, wenn sich die Fraktionsmitglieder auf deren Testat verlassen haben? Auch diese Frage muss gestellt werden. Der Prüfungsvermerk der Rechnungsprüfer ist nach dem Fraktionsgesetz (§ 4 Abs. 5) ein zentraler Pfeiler der Finanzkontrolle im Hinblick auf die Fraktionsmittel. Die Rechnungsprüfer der CDU-Fraktion haben offensichtlich versagt, warum werden sie selbst am besten beantworten können. Einzelpositionen und Rechnungen in Höhe von mehreren 100.000,- € sind nach dem Bericht des Rechnungshofes nicht, bzw. nicht hinreichend, belegt und hätten von ihnen zwingend hinterfragt werden müssen, ebenso wie eine schon als solche völlig ungewöhnliche und möglicherweise sogar rechtlich unzulässige Kreditaufnahme. Wurden sie wenigstens hinterfragt? Wenn nicht, was sind die rechtliche Konsequenzen? Kann oder muss die CDU-Fraktion die Rechnungsprüfer im Falle eines eklatanten Verstoßes gegen ihre Pflichten ggf. in Regress nehmen oder hat sie das zumindest geprüft? Wohl gemerkt: Fraktionen dürfen die erhaltenen Steuermittel nur für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke verwenden.

Entgegen seiner Behauptungen hat Herr Baldauf leider wenig geändert. Die Katastrophen-Prüfungen der Haushaltsjahre 2005 und 2006 wurden von den von der Fraktion gewählten Rechnungsprüfern Herbert Schneiders, MdL, und Josef Keller, MdL, mit Prüfvermerk als den Anforderungen des Fraktionsgesetzes entsprechend attestiert (Landtags-Drucksache 15/183, S. 7 und Landtags-Drucksache 15/389, S. 6). Der Prüfungsvermerk lautet: „Nach pflichtgemäßer Prüfung der Unterlagen und Belege der Fraktion sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise wird bestätigt, dass die Rechnung in dem geprüften Umfang den Anforderungen des § 4 Abs. 3 und 4 Fraktionsgesetz entspricht“ (vgl. ebenda). Was machen der selbsternannte „Aufräumer“ Baldauf und der Rest der CDU-Fraktion? Nichts. Beide Prüfer sind weiter im Amt, werden auch von der „neuen Fraktion“ wieder zu Prüfern bestimmt und attestieren bis heute die Rechnungen der CDU Fraktion (vgl. für den Rest des Jahres 2006 Landtags-Drucksache 15/1296; S. 7; für 2007 Landtags-Drucksache 15/2448, S. 7; für 2008 Landtags-Drucksache 15/3982, S. 8). „In jedem Unternehmen und in jeder Verwaltung wäre dies ein eklatanter Fall des Organisationsverschuldens, diese Personen weiter mit der Prüfung zu betrauen“, so Hartloff, „warum handeln Baldauf und sein neuer Geschäftsführer Hans-Josef Bracht in der Nachfolge von Christoph Böhr und Herbert Jullien also derart unverantwortlich? Gehört es zu dem Gesetz des Schweigens, das auch mit Billen vereinbart wurde? Eine Frage, die Herr Baldauf wird beantworten müssen.“ Natürlich werde man in diesem Zusammenhang auch fragen, wie der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags Herbert Schneiders und auch der Abgeordnete Josef Keller dazu kommen, ein Testat der Unbedenklichkeit auszustellen, wo die Tatsache der illegalen Parteienfinanzierung offen zu Tage gelegen habe.

Die CDU werde auch die Frage beantworten müssen, warum sie keine Vorsorge dafür getroffen hat, dass sie die zweckwidrig verwandten Mittel wie es im Fraktionsgesetz vorgesehen ist (§ 6 Abs. 2 Satz 2) an den Landtag zurückerstattet, damit er dem Landeshaushalt wieder zugeführt werden kann. Die zu erwartende Verbindlichkeit müsse lange in den Rücklagen ausgewiesen sein. Ein Kaufmann in dieser Situation sähe sich dem Vorwurf der Bilanzfälschung ausgesetzt.

Hartloff: „Solange das System Böhr/Jullien nicht glaubhaft abgestellt ist und die Verantwortlichen benannt sind, ist dieses ein System auch der Gegenwart der rheinland-pfälzischen CDU. Denn die an diesem Desaster Mitschuldigen sind immer noch in Funktion und ducken sich weg“.

Im Zweifel müsse auch geprüft werden, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt, etwa indem eine Klarstellung in das Fraktionsgesetz aufgenommen wird, dass Kreditaufnahmen durch Fraktionen unzulässig sind. Man habe gesehen, dass ohne ein solches Kreditverbot Transparenz in die Fraktionsfinanzierung erst viel zu spät gebracht werden könne. Hartloff erinnerte in diesem Zusammenhang außerdem daran, dass möglicherweise das verfassungsrechtliche Gebot der Fraktionsgleichheit, wie es das Bundesverfassungsgericht betone (vgl. BVerfGE 93, 195, 203 f.) und das auch auf die Finanzierung der Fraktionen Anwendung finde (vgl. BremStGH, NVwZ 2005, S. 929 ff.) verletzt werde, wenn größere Fraktionen Kredite aufnehmen könnten, kleineren von Seiten der Banken dies aber regelmäßig verwehrt werden dürfte, wenn ihr Wiedereinzug in den Landtag ungewiss sei. Im Übrigen werde das haushaltsrechtliche Gebot der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit durch derartige Praktiken verletzt. „Das System muss so sein, dass man sich nach der öffentlich im Gesetzgebungsverfahren beschlossenen Decke streckt und sich diese nicht heimlich wie die CDU durch Kredite länger strickt. Die SPD-Fraktion wird daher den Präsidenten des Landtags bitten, den Wissenschaftlichen Dienst mit der Erarbeitung eines Aufrisses zu dieser Problemstellung zu betrauen und einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Fraktionsgesetzes vorzubereiten, den wir mit den anderen Fraktionen ebenfalls vor seiner Einbringung im Ältestenrat erörtern wollen“, so Hartloff. „Ich habe große Sympathien dafür, eine entsprechende klarstellende Regelung in das Fraktionsgesetz aufzunehmen, wie dies in § 4 Abs. 3 Satz 4 des Fraktionsgesetzes NRW geschehen ist.“ Fraktionen dürften nicht wie die CDU Neben- und Schattenhaushalte einrichten und verdeckt fahren.

Die CDU müsse in diesem Zusammenhang auch die Frage beantworten, ob die Fraktion deshalb den Kredit aufgenommen hat, weil die Landespartei keine Sicherheiten für einen Kredit anzubieten hatte bzw. nicht hinreichend solvent war. Aber: Welche Sicherheiten hatte eigentlich die Fraktion? Auch das Kreditinstitut wird sich deshalb fragen lassen müssen, welche Sicherheiten die CDU-Fraktion vorzuweisen hatte für einen Kredit in dieser Höhe kurz vor einer Landtagswahl. Wie sieht die Bonitätsprüfung bei einem solchen Kreditnehmer aus, bei dem die Höhe der staatlichen Zuschüsse schon von Verfassungs wegen vom Ergebnis der nur wenige Wochen später stattfinden Landtagswahl abhängig ist? Was für ein „Investment“ hat die Fraktion als Finanzierungszweck angegeben? Hartloff hierzu: „Ich wage die Aussage, dass kein Privatmann einen solchen Kredit bekommen hätte. Ich fordere die CDU-Fraktion auf, so wie sie es auch von anderen verlangt, das Kreditinstitut zu nennen, damit auch nachgefragt werden kann, ob in dieser Frage von dritter Seite unzulässigerweise Einfluss auf die Kreditvergabe oder die Modalitäten der Finanzierung genommen wurde.“

Da der Rechnungshof in seinem Bericht zu dem Komplex der Kreditaufnahme über seine Feststellungen hinaus keine näheren Ausführungen gemacht habe, ist hier sicher ergänzend die Frage zu stellen, wie die Kreditzinsen und die anderen mit der Kreditaufnahme in Zusammenhang stehenden Kosten im Hinblick auf das Fraktionsgesetz zu behandeln seien. „Wenn feststeht, dass die Kreditaufnahme durch die Fraktion, wonach es nach allem was wir heute wissen aussieht, in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der illegalen Verwendung der Mittel steht, stellen auch diese Ausgaben eine missbräuchliche Mittelverwendung dar. Sie teilen dann gleichsam das Schicksal der Ausgabe selbst und sind ebenfalls dem Landtag zu erstatten.“ Auch der Bundestag werde im Hinblick darauf gewiss prüfen, ob er die nach dem Parteiengesetz ohnehin festzusetzende Strafzahlung gegenüber der CDU um diesen Betrag (ebenfalls in dreifacher Höhe) erhöhen müsse.

Insgesamt zeigten die letzten veröffentlichten Fraktionsrechnungen der CDU in Zusammenschau mit dem Rechnungshofbericht, dass auch die „neue“ Fraktion weit davon entfernt sei, konsequent Verantwortung zu übernehmen und auf den Pfad der Tugend zurückzukehren. „Seit 2006 weist der Kostenanteil für Sachverständige und Gerichtskosten einen weit überdurchschnittlichen Betrag von 8.965,44 € im 2. Halbjahr 2006 (Landtags-Drucksache 15/1296, S. 6), 6.730,80 € im Jahr 2007 (Landtags-Drucksache 15/2448, S. 6) und schließlich exorbitante 58.683,07 € im Jahr 2008 (Landtags-Drucksache 15/3982) aus. Einsicht sieht anders aus. Hier wird das Geld des Steuerzahlers aus Verstocktheit weiter herausgeworfen. Damit muss endlich Schluss sein.“

In diesem Kontext müsse notwendigerweise auch die Rolle der Landes-CDU und ihres damaligen und heutigen Landesvorstands hinterfragt werden. Auch hier werde sich Baldaufs „Mythos vom Einzeltäter Böhr und dem Heer der Ahnungslosen in Fraktion und Partei“ bald selbst entlarven, denn eine Wahlkampffinanzierung in der vom Rechnungshof nunmehr offiziell festgestellten Größenordnung von mehr als 400.000,- € kann nicht unbemerkt an den Leitungsgremien der Partei vorbeilaufen. „Einen Landesvorstand, der über den konkreten Finanzplan für den Landtagswahlkampf nicht abstimmt, gibt es nicht“, so Hartloff. Ganz konkret gefragt: „Was wusste z.B. Frau Klöckner, die schließlich bereits seit 2003 Mitglied des CDU-Landesvorstands und seit 2006 stellvertretende CDU-Landesvorsitzende ist? Was wusste der heutige Parlamentarische Geschäftsführer Bracht, 2005 bis 2006 stellvertretender Landesvorsitzender der CDU?“ Hartloff wies in diesem Zusammenhang auch auf die Feststellung des Rechnungshofs hin, wonach das von der beauftragten „Beratungsfirma 1“ erstellte Konzept in einer Klausurtagung der CDU im Februar 2005 vorgestellt wurde, zu der auch die rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten eingeladen waren, also auch Frau Klöckner. Wer waren die Teilnehmer an einem internen Gespräch hierzu am 9. April 2005?

Sind die Unterlagen von C 4 für die Landes-CDU so brisant, dass sie immer noch verschwunden bleiben? Warum rückt die Firma, allen voran der damalige Geschäftsführende Gesellschafter und heutige Finanzsenator Carsten Frigge die Unterlagen nicht heraus? Was wurde wirklich alles für die hohe Summe von 386.000,- EURO für die CDU entwickelt und geleistet? Dass Beraterverträge über mehrere hundert tausend Euro nach dem Bericht des Rechnungshofs von der CDU nur mündlich geschlossen wurden, könne man bestenfalls als verantwortungslose Schlamperei bezeichnen. Sogar Arbeitsverträge wurden nur per Handschlag abgeändert. Ist es Zufall, dass dies bei den Parteileistungen der Fall gewesen sein soll? Es kann auch Verschleierungstaktik sein.

Die CDU Rheinland-Pfalz werde im Übrigen nach den Feststellungen des Rechnungshofs, auf dessen Grundlage der Bundestag mit hoher Wahrscheinlichkeit die Strafzahlungen in dreifacher Höhe festsetzen werde, bei der Bundes-CDU mit fast 1,5 Mio. EURO tief in der Kreide stehen. Wurde oder wird hierfür Vorsorge getroffen? Bislang zeige die CDU, dass sie wirtschafte, als gebe es kein Morgen. „Es geht gerade so weiter: Keiner hat was gewusst, Schuld sind die anderen, morgen ist ein neuer Tag und das Geld für den Wahlkampf kommt schon irgendwo her, wie auch immer“, so Hartloff.

Hat die Landespartei wenigstens die im Rechnungshofbericht angemahnten 252.200,- € bereits an die Fraktion zurückgezahlt oder stundet die Fraktion ihr den Betrag zu Lasten des Steuerzahlers, um lieber erst mal den Wahlkampf zu finanzieren? Hartloffs (für heute) abschließende Frage daher: „Welches Finanzierungsmodell ist es nach 2001 und 2006 diesmal, das der staunenden Öffentlichkeit nach der Wahl 2011 präsentiert werden wird?“

 
 

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

 

Kontaktaufnahme

 

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

 

Hosting und E-Mail-Versand

 

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

 

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

 

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

 

Onlinepräsenzen in sozialen Medien

 

Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber.

Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden.

 

Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

 

Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein, um deren Inhalte und Services, wie z.B. Videos oder Schriftarten einzubinden (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”).

Dies setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte, die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner so genannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als "Web Beacons" bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die "Pixel-Tags" können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Website ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten, als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.

 

Youtube

 

Wir binden die Videos der Plattform “YouTube” des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.

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Alexander Fuhr
66994 Dahn
Tel.: 06391/409580
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